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AGB

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter/Vermittler den Abschluss eines Reisevertrages, zunächst unverbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
1.3 Der Vertrag kommt nach einer schriftlichen Reisebestätigung, seitens der Kurhauses oder Hotels und nach Absprache mit dem Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter/Vermittler dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung aushändigen, die alle wesentlichen Angabe über die gebuchten Reiseleistungen enthält.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das die Parteien für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter/Vermittler die Annahme erklärt.

2. Vermittlungs- und Reservierungsvertrag

Graf Reisen ist nur  Vermittler für Leistungserbringer und nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB. Demnach entstehen vertragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung nur zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer.

3. Bezahlung

Bei Vertragsschluss zahlt der Kunde 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist ohne besondere Zahlungsaufforderung – spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

Liegen zwischen dem Reisebeginn und Vertragsabschluss weniger als 30 Tage ist der Gesamtbetrag sofort zur Auszahlung fällig.

Der Endpreis der durch Graf Reisen vermittelten Leistung ist i.d.R. auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Kurtaxe ist im Preis nur enthalten, wenn dies gesondert ausgewiesen ist.

4. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Graf Reisen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden und dem Vermittler. Die Abweichungen sind aus der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlich und für  den Kunden bindend.

Die vermittelten Leistungen bedürfen einer gesonderten Bestätigung des Reiseveranstalters und sind für den Kunden bindend.

Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Graf Reisen herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Graf Reisen gemacht wurden.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Graf Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Graf Reisen wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.2 Graf Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse  zu ändern. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Graf Reisen Sie unverzüglich zu informieren.

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.  Der Rücktritt muss schriftlich innerhalb der Geschäftszeiten von Graf Reisen  zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück, oder treten Sie die Reise nicht an, so kann Graf Reisen/Fremdveranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zu Umbuchungsgebühren können jederzeit angefragt werden. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Findet die Kündigung aus diesem Grunde statt, behält Graf Reisen/Fremdveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

9. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Graf Reisen/Fremdveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs.4 Satz 1 Anwendung.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Fremdleistungen

Graf Reisen/Fremdveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Veranstalter haftet jedoch  für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen (z.B. Transfer) während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.

11. Mitwirkungspflicht
11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Anzeige des Mangels gegenüber der Hotelrezeption ist i.d.R. keine genügende Mängelanzeige. Anschriften und Telefonnummer(n) der Reiseleitung sind den Reisunterlagen zu entnehmen.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Graf Reisen/ Fremdveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
 12.2 Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis §651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Graf Reisen/ Fremdveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Graf Reisen unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind. Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

13.3 Graf Reisen/Fremdveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung durch die deutsche Post oder sonstige Zusteller, notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Graf Reisen mit der Besorgung beauftragt hat.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Hotelkategorien/Informationen
Die in unserem Katalog und auf der Homepage veröffentlichte Hotel- Klassifizierung nach Sternen gibt nur einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard. Diese beruht auf unserem eigenen Bewertungssystem unter Berücksichtigung der Selbsteinschätzung der Hotels. Alle zusätzlichen Hotel-Informationen sind Eigenangaben der Hotels. In Rücksprache mit Ihrem Hausarzt sollten Sie klären, ob Klima, Thermal-/Meerwasser oder physikalische Anwendungen wie Massagen oder sonstige für Sie geeignet sind. Auch vor Buchung eines bestimmten Wellness-Programms sollten Sie Ihren Arzt zu Rate ziehen. Bei vielen Kuren sind Arztuntersuchungen vor Ort vorgeschrieben und auch im Programm bereits eingeschlossen. Unabhängig von der Empfehlung Ihres Hausarztes  entscheiden die Ergebnisse der Eingangsuntersuchung durch den zugelassenen Bade-, Kurarzt am Reiseziel, welche Anwendungen Sie verschrieben bekommen. Graf Reisen trägt keine Haftung für das Verordnen der Anwendungen und dessen Folgen.

-Empfehlungen des Arztes

Beachten Sie die Empfehlungen des Kurarztes. Eine Erfolgsgarantie bei Teilnahme an einem Programm (Kur, Wellness usw.) kann leider nicht gegeben werden.

-Einzelzimmer

Einzelzimmer sind häufig Doppelzimmer zur Alleinbenutzung (siehe Hotelbeschreibungen). Echte Einzelzimmer stehen in Hotels meist nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung und können sich in Lage und Ausstattung von Doppelzimmern unterscheiden. Sie haben Anspruch auf Unterbringung in der von uns bestätigten Zimmerkategorie. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Eine bestimmte Lage des Zimmers kann gerne als unverbindlicher Kundenwunsch an das Hotel weitergeleitet, aber nicht garantiert werden.

-Reiseleitung/Kundenbetreuung

In einigen unserer angebotenen Kurorte werden Sie von der vermittelten Reiseleitung oder örtlichen Vertreter persönlich betreut. In solchen Hotels können Sie sich mit Ihren Wünschen, Fragen oder auch bei Störungen, Mängeln vertrauensvoll an die Hotelrezeption bzw. die Gästebetreuer wenden.

-Bautätigkeiten

Bautätigkeiten werden manchmal sehr kurzfristig aufgenommen und sind uns oft bei Drucklegung bzw. bei Bestätigung noch nicht bekannt. Soweit uns etwas über Bautätigkeiten mit Beeinträchtigung bekannt wird, informieren wir Sie unverzüglich.  Trifft dies ein, sind wir stets bemüht, Ihnen akzeptable Lösungen in Form eines Ersatzangebotes in  zu unterbreiten.

-Zimmerbezeichnungen

Wir haben in der Ausschreibung die vom Hotel vorgegebenen Zimmerbezeichnungen wie z.B. Deluxe, Superior etc. übernommen, um eine fehlerfreie Reservierung zu gewährleisten. So kann es z.B. in einem 3-Sterne Hotel "Deluxe-Zimmer" geben, die nicht mit Zimmern dieser Kategorie in einem 4 oder 5 Sterne Hotel gleichzusetzen sind.

- Verpflegung

In vielen Hotels wird einheimische und landestypische Küche angeboten, wobei das Frühstück meist als Buffet mit Selbstbedienung bereitgestellt wird und in einigen Ländern eine eher geringe Bedeutung hat. Halbpension umfasst in der Regel Frühstück und Abendessen (Buffet, Menü oder à la Carte). Bei Halbpension beginnt die Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten bzw. nächtlichen Anreise muss jedoch vom Hotel kein Abendessen mehr serviert werden.

-Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist teilweise erlaubt, muss jedoch immer individuell angefragt und vom Kurhaus bestätigt sein. Die  Voranmeldung  bedarf der Angabe von Rasse, Größe und Gewicht des Tieres. In Speisesälen, Restaurants, Gemeinschaftsräumen, Aufzügen, Pools,  Kurbereich etc. sind Tiere generell nicht erlaubt. Die Kosten für die Mitnahme des Haustieres sind entweder vor Ort  oder bei uns im Büro (je nach Bedingung des Kurhauses) zu zahlen.

-Sportgeräte/Sonstiges

Sportgeräte und -möglichkeiten sind ebenso wie Sonnenschirme und -liegen, insbesondere in der Hochsaison, nicht immer ausreichend vorhanden. Je nach Nachfrage muss mit Wartezeiten, eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und Kompromissen gerechnet werden. Einige Hotels bieten saisonabhängig Sportgeräte und sonstige Unterhaltungsprogramme an. Diese sind oft nicht in deutsch oder russisch, da die Gäste aus verschiedenen Ländern kommen.

-Satelliten-TV

SAT-TV bedeutet lediglich Satellitenempfang, ob und welche  Programme empfangen werden können, kann nicht vorausgesagt werden.

-An- und Abreise generell

In der Regel stehen Ihnen die Zimmer im Hotel ab 14-15 Uhr zur Verfügung. Bei einer späten Anreise (ab 18 Uhr) sollten Sie unbedingt das Hotel informieren. Bei Abreise sind die Zimmer bis spätestens bis 12 Uhr zu räumen. Abweichende Regelungen können mit der Rezeption individuell abgeklärt werden.

16. Gerichtsstand
Für Klagen aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.

17.Versicherungen

Der Reisepreis beinhaltet keine Kosten für etwaige Versicherungen (Reiserücktrittversicherung, Reiseabbruchversicherung usw.). Diese muss extern, nach Wunsch des Kunden, gebucht werden.

18. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen

Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten.

Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

19. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen
19.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.

19.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

19.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

20. Fremde Inhalte, Disclaimer

Bei der Umsetzung dieser Website verlässt Graf Reisen sich  auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden. Da es Graf Reisen nicht möglich ist, die fremden Inhalte zu überprüfen/ kontrollieren , wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen, Datenbankeinträge und zur Verfügung gestellte Bildinformation.